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Besondere Bedingungen für Beteiligungsprovisionen


  • Beteiligungsprovisionen werden nur für laufende Premiummitgliedschaften gezahlt, die durch ein Premiummitglied vermittelt wurden, für die bei der Registrierung der Empfehlungscode des Mitglieds eingegeben wurde und für die der Mitgliedsbeitrag eingegangen ist.
  • Sie gelten nur für die Registrierung von Neumitgliedern, die vorher noch nicht Mitglied im 1xEUROPA.net waren.
  • Die Premiummitgliedschaft im 1xEUROPA.net erlischt automatisch, sofern der laufende Monatsbeitrag nicht rechtzeitig vor Ablauf des Monats eingeht.
  • Damit erlöschen auch automatisch jegliche Beteiligungsprovisionen für dieses Mitglied ab diesem Monat.
  • Dies gilt sowohl in Bezug auf das vermittelnde als auch auf die vermittelten Mitglieder.
  • Eine Auszahlung erfolgt ansonsten auf Anforderung maximal einmal im Monat und ab einem Minimalguthaben von 10 Euro.
  • Die Kosten für Auslandsüberweisungen werden vom Empfänger getragen und vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
  • Einnahmen aus Beteiligungsprovisionen sind vom Mitglied nach den Gesetzen seines Wohnlandes selbst steuerlich anzumelden und zu versteuern. 
  • Die Zahlung von Beteiligungsprovisionen ist eine freiwillige Leistung der Betreiberfirma. Dadurch entstehen keinerlei Rechtsansprüche - insbesondere in Bezug auf ein Miteigentum an - oder auf eine weitere zukünftige Zusammenarbeit mit der Betreiberfirma.
  • Die Betreiberfirma kann die Mitgliedschaft im 1xEUROPA.net ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen bzw. beenden. Dies wird insbesondere im Falle von geschäftsschädigendem Verhalten des Mitglieds geschehen.

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